Flüssiggasprüfung für Wohnmobil, Wohnwagen & Ferienhäuser

Prüfung durch anerkannte Sachkundige nach DIN/EN 1949 G 607 NEU StvZo § 60

Flüssiggasprüfung für Schausteller, Gastronomie & Baugewerbe

Prüfung durch befähigte Person der Berufsgenossenschaft BGN & BG Bau

Betreiber gewerblich genutzter Flüssiggasanlagen müssen die regelmäßige Prüfung ihrer Anlage veranlassen.
Beauftragen Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage. Sie verringert Ihr Restrisiko.

WER darf prüfen?

Nur eine „zur Prüfung befähigte Person“ darf die Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage durchführen. Stellen Sie sicher, dass die zur Prüfung befähigte Person (Prüfer), die Sie beauftragen, auch die Anforderungen zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Ihrer Branche erfüllt (Rechtsgrundlage mit den Anforderungen, siehe unten). Die BGN und Partner bieten zudem Lehrgänge an, mit denen Sie sich selbst als Prüfer qualifizieren können. Finden Sie in dieser Übersicht den passenden Prüfer-Lehrgang für Flüssiggasanlagen.

Fordern Sie zu Ihrer Absicherung eine entsprechende Bestätigung des Fachbetriebs, der den Prüfer entsendet. Nach durchgeführter Prüfung stellt dieser eine Prüfaufzeichnung aus – für Sie ein Nachweis, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Die BGN führt eine Prüferdatenbank, in der Sie eine Person finden können, die Ihre Flüssiggasanlage fachgerecht überprüfen kann.

WAS wird geprüft?

die sichere Installation und Aufstellung der Flüssiggasanlage

Dichtheit und sichere Funktion

WANN wird geprüft?

vor der ersten Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage und nach Austausch von Ausrüstungsteilen,
z. B. Druckregeleinrichtungen, Gasströmungswächter oder Schlauchbruchsicherungen, Rohr- oder Schlauchleitungen, Verbrauchseinrichtungen

Wiederkehrende Prüfung; Höchstfristen nach (Betriebssicherheitsverordnung Anhang 3, Abschnitt 2):
– ortsveränderliche Flüssiggasanlagen wie Heizstrahler, Katalytofen, Anlagen in fliegenden Bauten sowie Anlagen in oder an Fahrzeugen: mindestens alle 2 Jahre
– ortsfeste Flüssiggasanlagen wie stationärer Herd, Kocher oder Grill: mindestens alle 4 Jahre

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203
Zur Prüfung befähigte Personen

Ausgabe März 2019
(GMBl Nr. 13–16 vom 23. Mai 2019, S. 262, zuletzt berichtigt GMBl Nr. 1 vom 14. Januar 2022, S. 16)

Vorbemerkung

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Diese TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201
Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen

Ausgabe März 2019
(GMBl Nr. 13–16 vom 23. Mai 2019, S. 229, zuletzt berichtigt GMBl Nr. 22 vom 24. Juli 2019, S. 431)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese TRBS 1201 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kannder Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

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    Auszug aus DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“

    Flüssiggas kommt in zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Branchen zum Einsatz – entsprechend ist ein fachgerechter Umgang mit Flüssiggas und den spezifischen Flüssiggasanlagen entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Betrieb sicherzustellen.

    Die branchenübergreifende DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, aber auch DGUV Vorschriften, Normen sowie weitere verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Informationen für die Aufstellung, die Dichtheitskontrolle, den Betrieb und die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Diese können auch von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Vertretern staatlicher Aufsichtsbehörden sowie zur Prüfung befähigten Personen für Flüssiggasanlagen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben genutzt werden.

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    Regina Schlehuber
    05/10/2025
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    Ende gut - alles gut 👍 Trotz der zeitlichen Verzögerung, bedingt durch Pannen bei der Spedition, sind wir sowohl mit der fachmännischen Reparatur am Wowa als auch mit der kompetenten Beratung sehr zufrieden!

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    Vielen Dank für euer Feedback und allzeit eine gute Fahrt.
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    Mario Morgret
    19/09/2025
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    Geschultes Fachpersonal

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    Julian B.
    10/09/2025
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    Meine neue und noch unbenutzte Truma Dieselheizung startete nicht. Ohne große Wartezeit (wie bei anderen Händlern) direkt einen Termin bekommen. Was soll ich sagen: Laptop an die Truma angeschlossen, entsperrt, Heizung angemacht, fertig! Selten so einen überragenden, kompetenten und vor allen netten Service bekommen! 5 Sterne sind noch zu wenig für euch! DANKE! 🙏🏼 LG Julian

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    Norbert Pyras
    19/07/2025
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    So stelle ich mir eine Beratung vor Alles super gelaufen 100%an Herr Sascha Möller Daumen hoch mfg Pyras Norbert

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    Monika Ben Messaoud
    29/06/2025
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    Ja auf jeden Fall. Ich bekam direkt Hilfe nach einem Wasserschaden im Alkoven .Ist alles fachmännisch und kompetent innerhalb eines vormittags erledigt worden.Vielen lieben Dank nochmal.

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    Vielen Dank für dein Feddback und wir wünschen euch allzeit eine gute Fahrt.
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    Frank Pinkepank
    17/06/2025
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    Super Laden war heute da und ein super Service. Komme wieder

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    Vielen Dank für dein Feddback und wir wünschen euch allzeit eine gute Fahrt.