GASPRÜFUNG

Gasprüfung für Wohnmobil, Wohnwagen & Camper

Wir prüfen für dich…

Eine Gasanlage muss absolut sicher sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich in einem Wohnmobil oder in einem Wohnwagen befindet.

Fahrzeugbetreiberinnen und Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre Flüssiggas-Anlage im Wohnwagen oder Wohnmobil alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen.

Die Gasprüfung erfolgt auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607 – daher spricht man von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Gasprüfung?

Für Freitzeitahrzeuge ist eine Prüfung gemäß DVGW Merkblatt G607 vorgeschrieben. Es gelten die gleichen Prüffristen wie bisher für diese Prüfung (24 Monate).

Zu Freizeitfahrzeugen gehören:

  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • Camper
  • Mobilheime
  • Dauercamping Wohneinheiten

Sende uns einfach deine Anfrage und wir melden uns bei dir!

    Was ist eine Gasprüfung?

    Warum brauche ich eine Gasprüfung?

    Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?

    Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage unterliegen per Gesetz der sogenannten „Gasprüfung G 607“. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheitsprüfung, bei der eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger die Gasanlage auf Herz und Nieren prüft.

    Folgende Richtlinien bilden dabei die rechtlichen Grundlagen:

    Technische Regeln Flüssiggas (TRF)
    EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG
    DIN EN 1949
    DVGW-Arbeitsblatt G 607

    Um zu gewährleisten, dass die Flüssiggasanlage Ihres Wohnanhängers oder Wohnmobils betriebssicher ist, muss sie einer gesonderten Prüfung unterzogen werden.

    Fehler oder Mängel an Flüssiggasanlagen in Wohnanhängern oder Wohnmobilen gefährden Menschenleben und Sachwerte.

    Wer mit einer ungeprüften Gasanlage unterwegs ist, riskiert unter Umständen eine Vergiftungs- und Explosionsgefahr.

    Bei der Gasprüfung erfolgt eine Drucküberprüfung der Gasanlage, der Leitungen und aller angeschlossenen Geräte und technischen Bauteile.

    Zusätzlich werden alle Bauteile mit einer Austauschpflicht von zehn Jahren geprüft. Dazu gehören Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne sowie sämtliche, installierte Gasflaschen.

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