Flüssiggasprüfung für Schausteller, Gastronomie & Baugewerbe

Gewerbliche Flüssiggasprüfung in unserer Werkstatt, oder auch vor Ort

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Prüfung durch befähigte Person der Berufsgenossenschaft BGN & BG Bau

Die gewerbliche Gasprüfung, speziell im Hinblick auf die Berufsgenossenschaft (BGN) für Nahrungsmittel und Gastgewerbe und die BG BAU, bezieht sich auf die regelmäßige Überprüfung von Gasanlagen in gewerblichen Betrieben, um die Sicherheit der Mitarbeiter und der Anlage zu gewährleisten. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Gewerbliche Flüssiggasprüfung - HINWEIS

Die Neue DGUV-Regel 110-010 für Gewerbliche Gasanlagen ist seit Dezember 2022 gültig und löst nach Jahren die alte DGUV Vorschrift 79 ab.

Als Gewerblich gelten alle Vereine, Firmenfeiern, Markstände jeglicher Art, Imbissstände, Foodtrucks, Schausteller, Dönerbuden, Handwerk, Wohnwagen für Mitarbeiter.

Alle Gewerblich genutzten Flüssiggasgeräte sind zur Prüfung gesetzlich verpflichtet, dies wird auch im Fall eines Unfalls geprüft. Darunter fallen unteranderem Terrassenheizstrahler, Gasfackeln, Katalytöfen, Grills, Bräter, Heizungen, Heizstrahler, Kochfelder und Warmhalteplatten.

Prüfung durch befähigte Person der Berufsgenossenschaft BGN & BG Bau

Fristen wiederkehrender Prüfungen:

  • Ortsfeste Flüssiggasanlagen, mind. alle 4 Jahre.
  • Ortsveränderliche Flüssiggasanlagen, mind. alle 2 Jahre.
  • Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, mind. alle 2 Jahre.
  • Ortsfeste Flüssiggasanlagen unter Erdgleiche, mind. jährlich.
  • Nach einjähriger Betriebsunterbrechung ist eine erneute Prüfung vor Inbetriebnahme nötig.

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